In der Fachpraxis für Kieferorthopädie Dr. Lenzner werden Patienten unterschiedlicher Versicherungsarten behandelt, darunter gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und Selbstzahler.
Für gesetzlich versicherte Patienten wird die kieferorthopädische Leistung entsprechend der Gesetzgebung zunächst zu 80% über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Einen Eigenanteil in Höhe von 20% müssen Sie zunächst auslegen, über einen Zeitraum von 3 Jahren. Dieser Eigenanteil i. H. v. 20% wird Ihnen am Ende einer erfolgreichen Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Falls zusätzliche Leistungen notwendig sind, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden, erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn eine detaillierte Kostenübersicht in Form eines Behandlungsplanes. Die Behandlung erfolgt nur nach Ihrer schriftlichen Zustimmung zu allen Kosten.
Wir sind hierbei Ihr verlässlicher und seriöser Partner.
Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Abrechnung nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Sie erhalten vor Behandlungsbeginn einen qualifizierten Behandlungsplan und es wird regelmäßig zum Quartalsende nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung ausgestellt, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfe einreichen können. Wir bewegen uns bei den Steigerungsfaktoren in einem sehr moderaten Bereich.
Letztlich hängt die Erstattungshöhe dabei von den Konditionen Ihres individuellen Tarifs ab.
Selbstzahler übernehmen, wie es der Name sagt, sämtliche Therapiekosten privat. Ohne Weitergabe von Patientendaten an eine Versicherung können Sie dabei bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung oft den überwiegenden Teil der Behandlungskosten geltend machen. Bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung ist unser speziell geschultes Fachpersonal selbstverständlich behilflich.