FAQ – Häufige Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen unserer Patienten.

Was ist an meiner Praxis besonders?

Ich biete Ihnen neben einer modernen Kieferorthopädie ein spezielles ganzheitliches Behandlungskonzept an. Da ich Zahnmedizin parallel zur Medizin studiert habe, verfüge ich über fachspezifische Kenntnisse aus zwei abgeschlossenen Studiengängen und darüber hinaus über die fachzahnärztliche Weiterbildung zum Kieferorthopäden. Gerne stelle ich Ihnen dieses interdisziplinäre Wissen aus meiner jahrelangen Erfahrung zur Verfügung.

Wann sollte eine Behandlung beginnen?

Der häufigste Anfangszeitpunkt liegt um das 10. Lebensjahr herum. Es gibt bestimmte Ausnahmen (z.B. ein starkes Unterkieferwachstum, weit vorstehende Frontzähne, Kreuzbissbeziehungen, Schädelmissbildungen usw.).
Die Entscheidung, wer wann und wie behandelt werden sollte, muss der Kieferorthopäde im Einzelfall treffen. Am besten Sie stellen Ihr Kind bzw. sich selbst vor. Die Beratung ist kostenlos.

Mein Kind möchte keine feste Zahnspange, reicht eine lose Apparatur?

Es gibt eine Vielzahl von kieferorthopädischen Behandlungsgeräten, im Volksmund „Zahnspangen“ genannt. Jede Zahnspange hat bestimmte Schwerpunkte. Dieses Wissen muss genutzt werden. Dadurch kann die Behandlungszeit abgekürzt werden. Bestimmte Zahnbewegungen sind ausschließlich einem bestimmten Gerätetyp vorbehalten.

Wir wählen individuell unter Hinzuziehung der Röntgenbilder und aller Befundunterlagen das für Ihr Kind optimale Behandlungskonzept aus. Dazu gehört in den meisten Fällen auch eine Variante einer festsitzenden Zahnspange, die sogenannten Brackets.

Warum sollte ich zusätzliches Geld ausgeben, wenn die Kasse doch die Grundversorgung bezahlt?

Durch bestimmte von der Kasse nicht bezuschusste Materialien kann die Behandlung schonender und kürzer werden. So ersparen Sie sich Behandlungstermine und damit Zeit und Geld. Außerdem können Sie zusätzliche Effekte der Therapie nutzen, von denen Ihre Gesundheit ein Leben lang profitiert. Dazu beraten wir Sie gerne.

Bei den Krankenkassen steht Geld nur begrenzt zur Verfügung und der Gesetzgeber hat daher im sogenannten Wirtschaftlichkeitsparagraphen festgelegt, „dass eine Behandlung wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss und das Maß des Notwendigen nicht übersteigen darf.“ Hiernach haben sich die Krankenkassen und die Leistungserbringer im Rahmen einer gesetzlichen Behandlung zu richten. Wer mehr möchte, muss dafür mehr bezahlen.

Warum braucht mein Kind überhaupt eine Zahnspange?

Die Gründe dafür sind individuell und können nicht in einem kurzen Text wiedergegeben werden. Dafür bieten wir Ihnen das persönliche, kostenlose Gespräch an.
Eine regelrechte Zahnstellung fördert die Gesundheit des ganzen Körpers, der Zähne, des Zahnfleisches und der Kiefergelenke und trägt auch zu beruflichem und gesellschaftlichem Erfolg bei!

Lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung?

Ob und was eine Zusatzversicherung zahlt, ist abhängig von der Zusatzversicherung und deren Vertragsinhalt. Fast immer ist der Abschluss sinnvoll.
In jedem Fall muss vor der Beratung durch einen Kieferorthopäden diese Versicherung abgeschlossen worden sein. Wer sich erst nach der Beratung versichert, bekommt später keine Leistung mehr. Die Versicherungen forschen nach. Hierüber sollten auch Freunde und Verwandte informiert sein.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsberater.

Warum können sich Zähne wieder verschieben?

Bis sich ein Knochen nach einer kieferorthopädischen Behandlung festigt, vergehen Jahre.
Während der „Haltezeit“ sollte regelmäßig eine herausnehmbare Apparatur für ca. 8-10 Stunden in der Nacht getragen werden. Lässt die Motivation nach, gelingt dies nicht immer. Dies hat Folgen für das Behandlungsergebnis. Als Alternative kann daher ein nahezu unsichtbarer Draht (Retainer) dauerhaft hinter die Frontzahnreihe geklebt werden (weitere Infos siehe Retainer).
Da bis zum Lebensende Kräfte z.B. durch die Zunge und die Lippen auf das Gebiss einwirken, kann sich ein Gebiss auch bis zum Lebensende verschieben.

Kann auch nach der Haltephase noch eine Verschlechterung eintreten?

Leider ja. In einzelnen Fällen kann auch nach Abschluss der Behandlung z.B. im Rahmen eines späten Wachstumsschubes eine Veränderung der Kieferposition eintreten. Ebenso wirken die Kräfte von Zunge, Bindegewebe und Kaumuskulatur ein Leben lang auf die Zähne ein und sind trotz ihrer weichen Struktur von der Kraft her in der Lage, die Zähne in ihrer Stellung zu verändern.

Auf diese Veränderung eines z.B. falschen Schluckmusters haben sich einige Logopäden spezialisiert. Die entsprechende Therapie dazu lautet Myofunktionelle Therapie und ist für die Stabilität des Behandlungsergebnisses sehr wichtig. Ein Rückfall ist für alle Beteiligten unerfreulich. Ich bitte aber unbedingt die Betroffenen, sich damit an uns zu wenden. In den meisten Fällen lässt sich mit geringem Zeitaufwand die Situation wieder „begradigen“.

Die Kosten für dieses sogenannte Rezidiv werden von der Krankenkasse nur bis zum 18. Lebensjahr und nur ab einer bestimmten Schwere getragen.

Da wir uns unseren Patienten und einem perfekten Behandlungsergebnis verpflichtet fühlen, zeigen wir uns in Bezug auf die Kosten kulant, und kommen Ihnen preislich entgegen.

Ist eine Zahnlockerung während des Tragens einer Zahnspange normal?

Ja und bis zu einem bestimmten Grad sogar gewollt. Damit die Zähne überhaupt bewegt werden können, ist zunächst eine Lockerung erforderlich. Sollten sie sich unsicher sein, ob der Lockerungsgrad im Rahmen ist, sprechen Sie uns bitte darauf an.

Entstehen Schmerzen bei der Therapie?

Das Schmerzempfinden ist etwas sehr Subjektives. Auch ist die Schmerzentwicklung bei loser oder fester Klammer nicht gleich. Wir bemühen uns sehr, die Belastung so gering wie möglich zu halten und verwenden hochelastische und schonende Materialien. In fast allen Fällen ist die Belastung erträglich. Sollte es bei den herausnehmbaren Apparaturen mal am Zahnfleisch drücken, vereinbaren Sie bitte rasch einen Termin mit uns. Solange darf dann die Zahnspange in der Box bleiben.

Nach dem Einsetzen der Brackets gibt es bei fast allen Patienten für ca. 2-3 Tage einen mehr oder weniger geringen Druckschmerz an den Zähnen. Für ca. 1 Woche wird die Reibung an der Schleimhaut als unangenehm empfunden. Danach tritt ein Gewöhnungseffekt ein. Wenn dies als außerordentlich belastend empfunden wird, rufen Sie mich bitte an, um den Status zu klären. Diese „Notfälle“ treten bei uns selten auf.

Wie läuft eine Behandlung ab?

Zunächst besprechen wir persönlich, ob und wieso ein Behandlungsbedarf besteht. Hierbei gehen wir auch auf mögliche ästhetische Wünsche Ihrerseits ein. Wir klären, ob die Krankenkasse zahlt. Dies geschieht nach einem allgemeingültigen, durch die Politik festgeschriebenen Schema, den KIG (Kieferorthopädische Indikations Gruppen).

Sollte eine Behandlung aufgenommen werden, kümmern wir uns um die Beantragung.

Als Grundlage für eine Therapieplanung sind Abformungen, Röntgenbilder und Fotos erforderlich. Je nach Phase der Gebissentwicklung und Situation setzen wir zunächst eine lose Klammer ein oder wir können gleich mit einer festsitzenden Therapie, den Brackets, beginnen. Das hängt vom Einzelfall ab. Insgesamt wird die Behandlung auf 16 Quartale angelegt, also 4 Jahre. Hierzu zählt auch die 2 jährige Haltephase zum Schluss, bei der jeder dann noch eine lose Klammer für die Nacht erhält. Diese Haltephase kann durch das Kleben eines festen Retainers verkürzt werden.

Kann ich von anderen Kieferorthopäden zu Ihnen wechseln?

Jeder sollte das Recht haben, sich eine Zweitmeinung einzuholen, um dann zu entscheiden, wer die Behandlung übernehmen soll.

Was können Patienten tun, um die Behandlung reibungslos verlaufen zu lassen?

  1. Das Einhalten von Terminen
  2. Eine gründliche Zahnpflege
  3. Das Tragen von losen Zahnspangen oder den Gummis bei der festsitzenden Apparatur

Sofern die Einstufung in die Kassenleistung fällt, wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Krankenkasse übernimmt 80 % der Behandlungskosten, sofern eine Einstufung der Zahnfehlstellung in die KIG Hauptgruppen 3, 4 oder 5 fällt.
20% zahlen die Familien zunächst selbst. Das sind ca. 500 Euro. Bitte heben Sie alle Rechnungen auf. Sofern die Behandlung erfolgreich verläuft und Ihr Kind ordentlich mitarbeitet, kann ich am Ende der Behandlung bescheinigen, dass die Behandlung im medizinisch erforderlichen Umfang erfolgreich abgeschlossen wurde. Mit dieser Bescheinigung und den gesammelten Rechnungen gehen Sie zur Krankenkasse und holen sich Ihren Eigenanteil zurück. Die Krankenkasse möchte durch dieses Vorgehen erreichen, dass die Familie motiviert wird, die Behandlung auch bis zum Ende durchzuführen.

Kann nach der Zahnspange wieder eine Verschlechterung eintreten?

Leider ja. Das Beste Mittel einen Rückfall zu verhindern ist das Tragen der „Nachtspange“, einer Schiene oder das Kleben eines festen Drahtes hinter die Zahnreihe (geklebter Retainer).

Es wirken dennoch die Kräfte von Zunge, Bindegewebe und Kaumuskulatur auf die Zähne ein und sind trotz ihrer weichen Struktur in der Lage, lebenslang die Zähne in ihrer Stellung zu bewegen. Ein unerwartet später Wachstumsschub gehört auch zu den äußerst unerwünschten Ereignissen, die ein schönes Behandlungsergebnis gefährden können. Hier muss rasch reagiert werden.

Auf die Veränderung eines z.B. falschen Schluckmusters haben sich die meisten Logopäden spezialisiert. Die entsprechende Therapie dazu lautet Myofunktionelle Therapie und ist für die Stabilität des Behandlungsergebnisses sehr wichtig.

Ein Rückfall ist leider für alle Beteiligten ein Schreck und immer unerfreulich.
In dem Fall müssen Sie sich zeitnah an uns zu wenden. In den meisten Fällen lässt sich mit geringem Aufwand die Situation rasch korrigieren. Die Kosten für dieses sogenannte Rezidiv werden von der Krankenkasse nur bis zum 18. Lebensjahr und nur ab einer bestimmten Schwere getragen.

Entstehen Schmerzen bei der Therapie?

Das Schmerzempfinden ist etwas Subjektives. Wir bemühen uns sehr, die Belastung so gering wie möglich zu halten und verwenden hochelastische und schonende Materialien. In der Regel ist die Belastung erträglich. Sollte es bei den herausnehmbaren Apparaturen mal am Zahnfleisch drücken, vereinbaren Sie bitte rasch einen Termin mit uns. Solange darf dann die Zahnspange in der Box bleiben.

Nach dem Einsetzen der Brackets gibt es bei fast allen Patienten für ca. 2-3 Tage einen mehr oder weniger geringen Druckschmerz an den Zähnen. Für ca. eine Woche wird die Reibung an der Schleimhaut als unangenehm empfunden. Danach tritt ein Gewöhnungseffekt ein. Wenn dies als außerordentlich belastend empfunden wird, rufen Sie mich bitte an, um den Status zu klären. Diese „Notfälle“ treten bei uns allerdings selten auf.

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